Liebe Gäste,
wir befinden uns in der Alarmstufe I des Landes Baden-Württemberg.
Wir haben die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ergriffen und alles für Ihre und unsere Sicherheit umstrukturiert. Alle Hygiene- und Abstands Vorschriften müssen eingehalten werden.
Um die Kontaktdaten Aufnahme zu vereinfachen, können sie sich bei uns am Eingang mit der Corona Warn App oder der LUCA App einloggen.
Wir bitten Sie für kurzfristige Reservierungen (den selben Tag) nur noch telefonisch zu tätigen, Reservierungsanfragen per E-Mail können momentan nicht berücksichtigt werden.
Nach aktuell geltender Verordnung dürfen Ungeimpfte den Innenbereich und Außenbereich nicht mehr betreten. Der Zutritt ist nur noch nach der 2G / geboostert Regel gestattet, 'Geimpft und Genesen. Wir bitten Sie daher die nötigen Nachweise unaufgefordert vorzulegen.
Bei Veranstaltungen müssen alle Gäste die 2G Regel erfüllen. Wir bitten sie folgende Veränderung der Zutrittsbeschränkung ab dem 20.12.2021 zu beachten: Das Testheft der Schulen hat in den Ferien keine Gültigkeit, dann müssen Kinder von 6 bis 17 Jahren einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Während der Schulzeit hat das Testheft volle Gültigkeit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen, dass Sie Ihren Aufenhalt bei uns genießen.
Ihr Gut Neuzenhof Team